Liebe Patientin, lieber Patient,

Ein häufiges Thema in unseren Patientengesprächen ist die Analogberechnung. Was bedeutet sie für dich? In diesem Newsletter erklären wir es dir.

 

Was ist eine Analogberechnung?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stammt aus dem Jahr 1988 und wurde seitdem kaum aktualisiert. Viele moderne Behandlungsmethoden, die heute Standard sind, existierten damals noch nicht.

Bei der Analogberechnung wird eine neue Behandlungsmethode mit einer vergleichbaren Leistung aus der bestehenden GOZ in Beziehung gesetzt. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf den Zeitaufwand, die Schwierigkeit und den materiellen Aufwand – nicht auf die Art der Behandlung selbst.

 

Warum ist die Analogberechnung manchmal problematisch?

Manche private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Analogberechnungen nur teilweise oder gar nicht, obwohl diese rechtlich völlig korrekt sind. Dies führt leider manchmal zu Missverständnissen.

 

Wie gehen wir damit um?

 

In unserer Praxis:
  • Informieren wir dich vorab über mögliche Analogberechnungen.
  • Stellen wir diese transparent dar mit dem Vermerk „entsprechend §6 Abs. 1 GOZ“.
  • Begründen wir die Notwendigkeit der gewählten Behandlungsmethode.
  • Unterstützen wir dich bei Erstattungsproblemen mit zusätzlichen Begründungen.

Wichtig: Wir wenden Analogberechnungen nur an, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und keine direkt abrechenbare Alternative in der GOZ existiert.

Bei Fragen zu deiner Rechnung oder Erstattungsproblemen sprich uns bitte jederzeit an!

Deine Zahnarztpraxis Bertram