Liebe Patientin, lieber Patient,

der Weg zur Kostenerstattung kann manchmal verwirrend sein. Mit dieser einfachen Anleitung möchten wir Dir helfen, Deine Ansprüche unkompliziert geltend zu machen.

 

Die wichtigsten Schritte zur Erstattung:
  • Heil- und Kostenplan erhalten: Vor einer umfangreichen Behandlung erstellen wir für Dich einen digitalen Heil- und Kostenplan, den wir direkt an Deine gesetzliche Krankenkasse übermitteln. Bei uns in der Praxis Bertram legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation, damit Du genau weißt, was auf Dich zukommt.
  • Genehmigung abwarten: Deine Krankenkasse prüft den Plan und informiert Dich über die Höhe des Festzuschusses. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls digital. Viele Krankenkassen stellen ihren Versicherten hierfür eine App zur Verfügung, über die Du jederzeit den Bearbeitungsstatus Deines Heil- und Kostenplans einsehen kannst. Selbstverständlich informieren auch wir Dich sehr gerne, sobald Dein Heil- und Kostenplan bewilligt wurde.
  • Behandlung durchführen lassen: Nach erfolgter Genehmigung und Deiner Zustimmung durch Deine Unterschrift kann die Behandlung stattfinden. In unserer Praxis sorgen wir dafür, dass Du Dich während der gesamten Behandlung wohl und gut aufgehoben fühlst.
  • Rechnung erhalten: Nach Abschluss der Behandlung erhältst Du von uns eine detaillierte Rechnung über Deinen Eigenanteil. In der Regel wird der Festzuschuss von Deiner gesetzlichen Krankenkasse einbehalten und über die zahnärztliche Verrechnungsstelle der Krankenkassen (KZVN) direkt an die Praxis ausgezahlt.
  • Formular 3E/3D (erforderlich bei Direktabrechnung), Bestätigung der Eingliederung: Dieses Formular wird von uns ausgestellt. Die Eingliederung des Zahnersatzes muss schriftlich von Deinem behandelnden Zahnarzt bestätigt werden.

 

Bitte beachte: Die Form der Direktabrechnung mit der Krankenkasse ist nur im Falle von „Zahnersatz andersartig“ erforderlich – also wenn Du Dich für eine höherwertige Lösung entschieden hast als die Standard-Regelversorgung.

  • Auszahlung Festzuschuss (bei Direktabrechung): Danach kannst Du den Festzuschuss von Deiner Krankenkasse auszahlen lassen.
In unserer Praxis begleiten wir dich gerne durch diesen Prozess. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen an der Rezeption unterstützen Dich Fragen zur Abrechnung.
Bei Unsicherheiten stehen wir Dir gerne zur Verfügung!
Dein Team der Zahnarztpraxis Bertram